Keine Einlagensicherung für Negativzinsen (Presseschau)

Eine Presseschau zur Anfrage von Fabio De Masi

09.06.2016

Sparer können sich nicht auf die Einlagensicherungsregeln der EU berufen, wenn ihre Banken Negativzinsen verlangen. Dies antwortete der zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill auf eine Anfrage von Fabio De Masi (zur Anfrage).Die Berichterstattung dazu, dokumentieren wir hier in Auszügen:

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.06.2016

"[...] Nach der Richtlinie sind Spareinlagen bis zu einem Betrag von 100 000 Euro je Institut grundsätzlich geschützt; garantiert wird dieser Betrag aus nationalen Fonds, die durch Bankenabgaben finanziert sind. Der für die ganze EU geltende Betrag wurde in der Finanzkrise von 20 000 auf 100 000 Euro erhöht, nicht zuletzt weil etwa die Schieflage des britischen Hypothekenfinanzierers Northern Rock einen Ansturm der Sparer auf ihre Ersparnisse auslöste. Der Linken-Europaabgeordnete Fabio de Masi nannte es "brandgefährlich", dass die Einlagensicherung bei Negativzinsen nicht greift. Hills Antwort zeige, dass das Ziel der Einlagensicherung in ihr Gegenteil verkehrt und die Gefahr eines "Bank Runs" heraufbeschworen werde."

Der Artikel "Keine Sicherung der Einlagen" erschien in der Druckausgabe der FAZ im WIrtschaftsteil.

Fonds Professionell, 09.06.2016

"[...] "Angesichts niedriger und teilweise negativer Zinsen wird immer wieder auch über die Einführung von Negativzinsen auf Spareinlagen durch Geschäftsbanken spekuliert", sagt der Europa-Abgeordnete Fabio de Masi (Die Linke). "Daher habe ich mich gefragt, ob dann die Einlagesicherung greift", erklärt er die Beweggründe für seine Anfrage. Die leicht flapsige Antwort hält der Politiker für bedenklich. Immerhin berge sie für den Fall, dass Strafzinsen, die von Firmenkunden bisweilen bereits bezahlt werden, auch bei herkömmlichen Giro- und Sparkonten Schule machen, die Gefahr eines europaweiten "Bank Runs". [...]"

Der Artikel "EU-Kommission empfiehlt: Bei Strafzins Konto räumen" erschien im Internetmagazin Fonds Professionell und kann dort kostenfrei abgerufen werden.